BRD
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BAFA Beratungsförderung
Förderung unternehmerischen Know-hows (ab 2016)
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a. junge Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind (früher: Gründercoaching Deutschland).
b.Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
c. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter.
Hinweis: Wir sind ein bei der BAFA zugelassenes Beratungsunternehmen.
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€1.500 – €3.200
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Vor Beginn der Beratung.
Diese Förderung kann einmalig zwischen dem 01.01.2016 und 2020 angefordert werden.
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NRW
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Potenzialberatung
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Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten. Das Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahren bestehen.
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Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 10 Beratungstage, jedoch höchstens 500,00 € pro Beratungstag. Gesamtförderung bis zu €5.000.
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Beratungsstellen Potentialberatung in Ihrer Region. Der Antrag und ein Vorgespräch mit der Beratungsstelle müssen vor Beginn der Beratertätigkeit erfolgt sein.
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Hessen
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Gründungs- und Mittelstandsförderung
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Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten nach KMU-Richtlinien.
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2-5 Tage bis zu € 500 pro Beratungstag.
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Vor Beginn der Maßnahme an die Investitionsbank Hessen.
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NRW
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Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)
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Existenzgründer
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Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, der Prüfung und der Umsetzung von Gründerkonzepten vor der Realisierung der Selbstständigkeit.
Innerhalb von 12 Monaten können insgesamt bis zu 4 Tage für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Tage für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Die maximale Förderung je Beratertag beträgt €400.
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Ansprechpartner: IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP); Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
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BRD
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Förderung von Arbeitsverhältnissen
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Arbeitgeber können mit einer Förderung zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige und zugewiesene Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen sehr erschwert ist.
Anmerkung: Hier besteht die Möglichkeit, einem Menschen eine zweite berufliche Chance zu geben und ihn über unser Vertriebstraining als wertvollen und dankbaren Mitarbeiter aufzubauen.
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Bis zu 75% über maximal 24 Monate des gezahlten Arbeitsentgelts.
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Bei der Bundesagentur für Arbeit.
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NRW
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Innovationsgutschein Digitalisierung
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Klein oder Kleinstunternehmen bei Auftragsvergabe an einen unternehmerisch tätigen Kompetenzträger
Kleinstunternehmen 50% Förderquote
Kleinunternehmen 30% Förderquote
Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. EUR.
Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR
Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.
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Es gibt 2 sehr interessante Förderstufen:
Innovationsgutschein Digitalisierung A €10000
Status Quo Analyse kann von jedem fähigen Beratungsunternehmen gemacht werden.
Innovationsgutschein Digitalisierung B €15000
Hier wird die Umsetzung gefördert. Der positive Effekt, die Auswirkung muss dokumentiert werden.
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Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
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NRW
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Bildungsscheck
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Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden für offene Seminare wie unser Vertriebstraining Neukundengewinnung.
Auch unser offenes Verkaufstraining Verkaufen im Flow können Sie mit dem Bildungsscheck fördern, wenn die Vorraussetzungen gegeben sind.
Nur für Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten.
Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. € 30.000 (max. € 60.000 bei gemeinsamer Veranlagung).
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50%, maximal €500 der Fortbildungskosten.
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Der Antrag muss vor Buchung des Seminars genehmigt werden.
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Rheinland-Pfalz
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Beratungsprogramm für den Mittelstand
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Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 250 Beschäftigten.
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Bis zu €800 je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Maximal €400 pro Tagewerk.
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Maximale Fördersumme: €6.000
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Bei der ISB vor der Beauftragung
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